Mit Sprache teilhaben

Sprache ist der Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe. Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Sprache, sei es in mündlicher oder schriftlicher Form, durch Wort, Bild oder Bewegung, nicht erwartungsgemäß verwenden und verstehen können, werden in ihrer Teilhabe an der Gesellschaft behindert.

Die Deutsche Gesellschaft für Sprachheilpädagogik e.V. (dgs) setzt sich seit fast 100 Jahren für eine angemessene und fachliche Unterstützung und Hilfe für Menschen mit Sprach- und Sprechstörungen in Bildung und Gesundheit ein.

Die dgs begrüßt daher die Ratifizierung der UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen durch die Bundesrepublik Deutschland, die damit zum 1. Januar 2009 Gesetzeskraft erhielt. Der Fachverband unterstützt ausdrücklich die Forderungen der Konvention für die Entwicklung zu einer inklusiven Gesellschaft, die auch für Menschen mit Sprach- und Sprechstörungen nicht exklusive und fremdbestimmte Fürsorge vorhält, sondern ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung und Gleichberechtigung ermöglicht.

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Inklusion des Hauptvorstandes der dgs unter Leitung von Herrn Prof. Christian Glück finden Sie hier. Insbesondere werden in diesem vertiefenden  Positionspapier vom September 2010 folgende Themen behandelt:

- Inklusion im Lichte der UN‐Behindertenrechtskonvention
‐ Barrierefreie Bildungseinrichtungen
Besondere Maßnahmen zur Herbeiführung der Chancengleichheit
‐ Die Förder‐Konferenz
- Inklusion
von Anfang an: Frühförderung und Prävention
‐ Sprachheilpädagogisches Bildungsangebot
Kompetenzzentrum „Sprache“
‐ Aus‐ und Weiterbildung: Fachspezifische Professionalität stärken! ‐

- Mögliche Schwierigkeiten im Prozess der Inklusion
‐ Aufgaben des Fachverbandes




Sprachheilpädagogik als Teil des allgemeinen Bildungssystems

Das Bildungssystem in Deutschland muss sich auch auf die erschwerten Lern- und Entwicklungsbedingungen von Kindern mit Beeinträchtigungen in der Sprache einstellen.
Lehrkräfte mit der akademischen Qualifikation im Fach Sprachheilpädagogik unterstützen diese Kinder und Jugendlichen in einem flexiblen System auch an allgemeinen Kindergärten und Schulen durch sprachheilpädagogisch gestalteten Unterricht und Therapie. So ermöglichen sie als integraler Bestandteil des allgemeinen Bildungssystems die chancengleiche Teilhabe an Bildung und Erziehung. Damit erfüllen sie die Forderung
insbesondere der Artikel 3, 4 und 5 der UN-Konvention, nämlich:

„angemessene Vorkehrungen, notwendige und geeignete Änderungen und Anpassungen, die keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen und  die, wenn sie in einem bestimmten Fall erforderlich sind, (vorzunehmen), um zu
gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen oder ausüben können“ (Artikel 2),

Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache beschleunigt Herbeiführung der Chancengleichheit

Schulen, die mit fachlich qualifizierten Lehrkräften den Förderschwerpunkt Sprache anbieten, verfolgen in der Regel den berufsqualifizierenden Bildungsgang der allgemeinen Schule und verstehen sich als Durchgangsschulen mit dem Ziel, durch intensive, sprachrehabilitative Maßnahmen möglichst rasch die Chancengleichheit bei der Rückschulung an die allgemeine Schule herzustellen. Die hohen Rückschulungsquoten dieser Schulen sind ein beredtes Zeichen für die Bedeutsamkeit von Artikel 5 der Konvention, denn „besondere Maßnahmen, die zur Beschleunigung oder Herbeiführung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind, gelten nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Übereinkommens“ (Artikel 5). Auch stellen die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache nach Ansicht der dgs und der an ihrer Arbeit beteiligten Eltern keine „unverhältnismäßige Belastung“ für Kinder und Jugendliche im o.g. Sinne dar, sondern bieten mit „Fachkräften“ „garantierte Hilfen“ und „Maßnahmen zur Beschleunigung oder Herbeiführung (...) der Gleichberechtigung“ die „Chancengleichheit“ (Art. 3) durch berufsqualifizierende Schulabschlüsse.

Wahlrecht der Eltern wahren

Gleichzeitig fordert die dgs die Berücksichtigung des Elternwillens und der freien Wahl der Schule in den Bundesländern, die dies noch nicht angemessen ermöglichen. Die Schulen für Kinder und Jugendliche mit Sprach- und Sprechstörungen sollen sich als Bestandteil des allgemeinen Schulwesens entwickeln und sich öffnen für einen gemeinsamen Unterricht aller, d.h. in Kooperation mit verschiedenen Lehrkräften unterschiedlicher fachlicher Qualifikation Unterricht zur Förderung der Erst- und Zweitsprache für alle Kinder anbieten.

Fachspezifische Professionalität erhalten

Dafür fordert die dgs die Beibehaltung und den Ausbau entsprechender professioneller Qualifikationsstrukturen, d.h. durch fachspezifische Professuren an den Universitäten die
Studierbarkeit der Sprachheilpädagogik für Lehrkräfte aller Schularten in einem inklusiven Bildungssystem. Die dgs stimmt daher mit dem Verband der Sonderpädagogik e.V. (vds)
überein, dass inklusive Pädagogik Professionalität braucht. Diese Professionalität zeigt sich in der fachspezifischen, wissenschaftlichen Qualifikation, präventiv Bedingungen zu erkennen, die die kindliche Sprachentwicklung gefährden können sowie Unterricht und Therapie so gestalten zu können, dass Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen die Teilhabe an Erziehung und Bildung und am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird.

Weiterhin sollen alle Abschlüsse, die in Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache möglich sind, grundsätzlich berufsqualifizierend sein. Spezielle Schulabschlüsse für
Sonderschüler, wie sie die Kultusministerkonferenz plant, werden von der dgs ausdrücklich abgelehnt.

„Inklusive Pädagogik in Deutschland darf nicht dazu führen, dass eine durch Integration nachweislich verbesserte Teilhabe von Benachteiligten in unserer Gesellschaft nun zu einer inklusiven Vernachlässigung derselben führt.“ (Gerhard Zupp, 1. Bundesvorsitzender, dgs)


18. März 2009
V.i.S.d.P.: Jörg Mußmann, Öffentlichkeitsreferent
Zur Frühförderung von Kindern mit sprachlichen Auffälligkeiten
 
Nicht erst seit der PISA-Studie ist bekannt, dass die Sprachkompetenz die herausragende Determinante für den Schulerfolg ist.
In vielen Bundesländern haben daher Bestrebungen eingesetzt, Kinder mit sprachlichen Defiziten frühzeitig zu erkennen und zu fördern.
Mit Kurzschulungen und oft willkürlichen Materialiensammlungen im „Sprachförderkoffer“ (Süddeutsche Zeitung vom 18.11.2003) versucht man, diesem Problem zu begegnen. Dabei werden aber vielfach die grundlegenden Qualitätsmerkmale einer frühen Sprach- und Kommunikationsförderung außer Acht gelassen. Dies gilt insbesondere im Bereich der Früherkennung von Sprachauffälligkeiten vor der Einschulung als Prävention von Schriftspracherwerbsstörungen sowie für die Förderung von mehrsprachig aufwachsenden Kindern.
In Anbetracht der besorgniserregenden Tatsache, dass immer mehr Förderprogramme von immer weniger qualifiziertem Personal durchgeführt werden, erscheint es aus der Sicht des Fachverbandes dgs erforderlich, einen Qualitätsrahmen für die Anbieter solcher Fördermaßnahmen aufzuzeigen. Denn wie die PISA-Studie auch zeigt, haben die Länder, die sprachauffällige Kinder früh und kompetent fördern, auch größere Erfolge.
 
Qualitätsmerkmale in der frühen Sprach- und Kommunikationsförderung
Qualifizierte, effektive und effiziente sprachliche Früherkennung und Frühförderung erfordern ein hohes Maß an fachspezifischer Kompetenz.
 
Ebene der Strukturqualität
Die für die Frühfördermaßnahmen kompetenten Personen haben sich in einer mehrjährigen anerkannten Ausbildung z.B. im Rahmen von Sprachheilpädagogikstudiengängen qualifiziert.
Sie verfügen über aktuelle und umfassende wissenschaftliche Erkenntnisse im Bereich der diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen.
 
Ebene der Prozessqualität
Sprachheilpädagoginnen/Sprachheilpädagogen sind in der Lage, eigenverantwortlich individuelle Förderpläne zu erstellen, die an jedem Förderort realisiert werden können.
Sämtliche Aufgaben der Diagnostik, Förderung, Therapie und Beratung können Sprachheilpädagoginnen/Sprachheilpädagogen eigenständig durchführen. Sie wirken an der Prävention von Sprach- und Kommunikationsstörungen mit, z.B. durch Elternberatungen und -anleitungen oder durch die Information, Unterstützung und/oder Fortbildung von Erzieherinnen/Erzieher.
Sie sind gleichwertige Mitglieder in den interdisziplinären Förderteams.
 
Ebene der Ergebnisqualität
Sprachheilpädagoginnen/Sprachheilpädagogen können mit geeigneten diagnostischen Verfahren die Ergebnisse ihres Handelns evaluieren, die Effekte kontrollieren und gegebenenfalls neue oder veränderte Fördermaßnahmen einleiten.
 
 
Zusammenfassung
 
Ausgehend von den Bedürfnissen der sprachauffälligen Menschen muss eine qualitätsgesicherte Förderung gewährleistet sein.
Zur konkreten Ausgestaltung der Früherkennung und Frühförderung im Bereich Sprache hat der Deutsche Bundesverband der Sprachheilpädagogen ein Konzept entwickelt, welches dem Bundesbeauftragten für die Belange der Behinderten seit Mai 2003 vorliegt.
 
Die dgs als Fachverband für die Belange sprachauffälliger Menschen appelliert an die politisch Verantwortlichen, die ausbildungsspezifische Qualifikation von Sprachheilpädagogen zu nutzen und deren Kooperationsbereitschaft bei der Erstellung und Realisierung von integrierten Sprachförderkonzepten entsprechend zu berücksichtigen.
Der dgs-Bundesvorstand und/oder die Vorstände der einzelnen Landesgruppen stehen gerne zu Gesprächen und auch zur Unterstützung bei der Erarbeitung von landesspezifischen Förderkonzepten zur Verfügung.
Zur Flexiblen Schuleingangsphase
Als Fachverband befürworten wir die Einrichtung der "Flexiblen Schuleingangsphase" in allen Bundesländern und allen Schularten, also auch in der Sprachheilschule (als Grundschule mit dem besonderen Förderschwerpunkt "Sprache").

Die Jahrgangsstufen 1 und 2 der Grundschule bilden (so auch hier) eine pädagogische Einheit, die Schulanfangsphase. Kinder können ein, zwei oder drei Jahre in der Schulanfangsphase bleiben, je nach ihrem individuellen Lern- und Entwicklungsstand. Hier soll der unterschiedlich schnellen und individuellen Entwicklung , besonders der sprachlichen Förderung bzw. der Möglichkeit individueller Lernwege des einzelnen Kindes Rechnung getragen werden.

Soll in der Schule eine optimale Förderung für alle Kinder sichergestellt werden, muss man Benachteiligungen frühzeitig erkennen und vorhandene Entwicklungsverzögerungen bzw. Defizite durch eine individuelle Förderung, hier vor allem der Sprachförderung, abbauen.

Es ist anzuregen und zu unterstützen, das die sprachliche Bildungsarbeit bereits beim Kleinkind bzw. Vorschulkind realisiert wird. Sprachförderung bzw. sprachliche Bildung sind ein bildungspolitisches Thema. Bereits bei der Anmeldung in der Grundschule ist der Sprachstatus des Kindes rechtzeitig bekannt. Bei erkennbaren Defiziten sollten, soweit noch nicht erfolgt, geeignete Maßnahmen eingeleitet werden.

Die bei sprachlichen Auffälligkeiten und Entwicklungsverzögerungen notwendige Diagnostik sollte grundsätzlich von Sprachheilpädagogen durchgeführt werden. Sie beinhaltet eine eingehende Kind - Umfeldanalyse unter Einbeziehung standardisierter Sprachüberprüfungsverfahren. Ziel ist es den geeigneten Lern - bzw. Förderort zu finden, um eine schnelle sonderpädagogische Förderung zu erreichen.

Sprachheilpädagogischer Unterricht kann im Grundsatz an jedem schulischen Förderort stattfinden. Wichtige Voraussetzungen sind die Bereitschaft und die Qualifikation der beteiligten Lehrkräfte sowie eine aufgabengerechte Ausstattung. (Eine Zuweisung durch die Schulaufsicht ohne Prüfung der vorgenannten Maßnahmen ist unzulässig.) In jeder Form der sprachheilpädagogischen Förderung bzw. an jedem Förderort muss der Einsatz des Sprachheilpädagogen sichergestellt sein. Seine Einbeziehung in die Verlaufsdiagnostik an Grundschulen ist unbedingt erforderlich.

Die Sprachheilschulen sollten hier ihre Aufgaben im Sinne von Kompetenzzentren wahrnehmen und im Rahmen der Diagnostik, Beratung, sprachheilpädagogischen Förderung und Beschulung von sprachauffälligen Schülerinnen und Schülern, innerhalb und außerhalb der Schule tätig sein.

Zu einem Sprachheilpädagogischen Kompetenzzentrum gehört unter anderem die Kooperation mit Kindertagesstätten und Grundschulen. Die Betreuung in Form von Ganztagsangeboten ( mit therapeutischem Angebot ) ist zu empfehlen.

Die Sprachheilschule versteht sich als Angebotsschule. Dabei sollten die Eltern fachkompetent über alle Möglichkeiten des künftigen Schulbesuchs informiert werden, um ihr Wahlrecht im Interesse ihres Kindes wahrnehmen zu können.
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